Auslandsreise-Krankenversicherung

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kommt insbesondere für gesetzlich Versicherte in Betracht. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen i.d.R. nur für europäische Länder und für Länder auf, mit denen ein offizielles Sozialversicherungsabkommen besteht.

Ein Sozialversicherungsabkommen besteht mit folgenden außereuropäischen Ländern: Australien, Chile, Japan, Kanada, Korea, Marokko, Vereinigte Staaten von Amerika

Wichtig: je nach Krankenkasse können die Leistungen von den hier aufgeführten differieren. Da Ihre Krankenkasse Sie verbindlich informieren kann, kontaktieren Sie diese bitte rechtzeitig vor Reiseantritt.

Sofern Sie also gesetzlich versichert sind und für den Krankheitsfall im Urlaub abgesichert sein wollen, dann können Sie eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Eine Reisekrankenversicherung ist mittlerweile relativ günstig und kann nur wärmstens empfohlen werden!

Tipp: Achten Sie vor Abschluss der Versicherungspolice darauf, dass der Krankenrücktransport aus dem Ausland im Vertrag enthalten ist. Gerade Rücktransporte erzeugen massive Kosten - sichern Sie sich daher frühzeitig ab!

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