Einfuhrbestimmungen / Zollbestimmungen für den Import von Zigaretten, Alkohol & Co. 

Die Einfuhrbestimmungen bzw. Zollbestimmungen sind elementar für den Transport von Waren. Im Bereich des Personenflugverkehrs können Freimengen von bestimmten Gütern nach Deutschland importiert werden ohne, dass Abgaben an den Staat gezahlt werden müssen und ohne, dass diese gesondert angemeldet werden müssen.

Die genauen und vor allem aktuellen Einfuhrbestimmungen finden Sie auf der Webseite des Zolls. Hier wird auch nochmals explizit zwischen Reisen außerhalb und innerhalb der EG differenziert, da die EG-Bestimmungen einheitlich gehandhabt werden. Für Drittländer, also Länder außerhalb der EG, gelten übrigens andere Zollbestimmungen! Bitte beachten Sie die Tipps auf der Webseite des Zolls, um nicht ungewollt in Konflikte involviert zu werden: http://www.zoll.de

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