Medikamente

Gerade Medikamente sind ein besonders heikles Thema. Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die man beachen sollte, wenn man Medikamente nimmt und fliegen will. Da all diese Bereiche ärztlicher oder rechtlicher Abklärung bedürfen, haben wir hier "nur" eine Checkliste online gestellt. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; die Fragen sind zufällig platziert und unterliegen keiner Wertung oder Ordnung.

Bitte beachten Sie, dass wir in jedem Falle zur Konsultation eines Arztes raten. Sofern Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit z.B. des Erwerbs, Besitzes, Konsums, Transports, Im- oder Exports der jeweiligen Medikamente haben, so sollten Sie zudem vorab einen Rechtsanwalt konsultieren; die zuständige Rechtsanwaltskammer hilft Ihnen hier gerne weiter. Weiterführende Informationen finden Sie daher auf www.brak.de.

Checkliste für die Mitnahme von Medikamenten im Flugzeug: 

Rücksprache mit Arzt halten, Arzt vorab über Flugabsicht, Reiseziel etc. informieren.

Original-Rezept oder amtlich beglaubtigte Kopie anfertigen.

Medikament in der Original-Verpackung (falls möglich ungeöffnet) inkl. Beipackzetteln mitführen

Bei Betäubungsmitteln, die dem BtMG unterliegen sollten Sie vorab weitere Informationen bei Ihrer Fluggesellschaft einholen und sich bei der Bundesopiumstelle informieren, das dort bereitgestellte Formular ausfüllen und beglaubigen lassen.

Grundsätzlich ist das Einholen von Informationen über die Verfügbarkeit der Medikamente am Urlaubs- bzw. Zielort sehr zu empfehlen. Ihr Reiseveranstalter, die Botschaften sowie diverse lokale Verbände und Einrichtungen sind hierfür prädestiniert! Informieren Sie sich vorab welches Medikament in welcher Dosierung wie oft wo in der Umgebung bezogen werden kann und ob ein lokaler Arzt vorhanden ist, der das Medikament bei Bedarf verschreiben kann.

Bitte beachten Sie in jedem Falle auch die Ein- und Ausfuhrbestimmungen der Länder!

Falls Sie flüssige bzw. liquide Medikamente im Flug dabei haben müssen/wollen, so sollten Sie sich vorab über die Möglichkeiten, Ein- und Beschränkungen des Transports liquider Medikamente informieren und ggf. diesbeszüglich nochmals bei Ihrer Fluggesellschaft nachfragen. 

Weitere Recherche-Tipps:

Zoll
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - AMG

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